Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Glanz-zENTRUM

1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen im Bereich Fahrzeugaufbereitung, die durch die Firma Glanz-Zentrum gegenüber privaten und gewerblichen Kunden erbracht hat.

2. Leistungen

(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Fahrzeugaufbereitung, insbesondere

  • Innen- und Außenaufbereitung 
  • Lackaufbereitung 
  • Politur 
  • Verdeckreinigung
  • Verdeckversiegelung 
  • Keramikversiegelung 
  • Felgenaufbereitung 

(2) Der konkrete Leistungsumfang wird individuell mit dem Kunden vereinbart.
 

3. Terminvereinbarung und Stornierung

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich.

(3) Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.


4. Preise und Zahlungen 

(1) Die Preise werden individuell nach Besichtigung des Fahrzeuges festgelegt.

(2) Maßgeblich sind insbesondere:

  • Fahrzeuggröße
  • Zustand und Verschmutzungsgrad
  • gewünschte Leistungen

(3) Zusätzliche Kosten, die aufgrund von bei Auftragserteilung nicht erkennbaren Umständen entstehen, werden vor Durchführung mit dem Kunden abgestimmt.

(4) Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Leistungserbringung  in bar oder per vereinbarter Zahlungsmethode.

 

5. Zustand des Fahrzeuges

(1) Der Kunde ist verpflichtet, auf bekannte Vorschäden (z.B. Lackschäden, Kratzer, lose Teile) hinzuweisen.

(2) Für bereits vorhandene Schäden wird keine Haftung übernommen.

 

6. Haftung

(1) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Für empfindliche Materialien oder Vorschäden wird keine Haftung übernommen, sofern dieses nicht ausdrücklich schriftlich dokumentiert wurden.

(3) Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

7. Fahrzeugabholung

(1) Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.

(2) Bei verspäteter Abholung können Standgebühren entstehen.

 

8. Gewährleistung 

(1) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich bei Abholung mitzuteilen.

(2) Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden, sofern sie nicht unmittelbar erkennbar waren.

(3) Die Gewährleistung beschränkt sich auf die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistung.

 

9. Keramikversieglung 

(1) Die Keramikversieglung stellt eine Schutzbeschichtung dar und bietet keinen vollständigen Schutz vor mechanischen Einwirkungen wie Kratzern oder Steinschlägen.

(2) Angegebene Standzeiten (z.B. bis zu 36 Monate) sind Erfahrungswerte und abhängig von: 

  • Pflege des Fahrzeuges 
  • Nutzung und Fahrleistung 
  • Umwelteinflüsse 

Eine verbindliche Haltbarkeitsgarantie wird nicht übernommen.

 

10. Pflegehinweise und Mitwirkungspflicht 

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die empfohlenen Pflegehinweise einzuhalten.

(2) Bei Nichtbeachtung kann die Haltbarkeit der Versiegelung beeinträchtigt werden.

(3) in diesem Fall entfällt jegliche Gewährleistung.

 

11. Aushärtungszeit

(1) Nach Durchführung einer Keramikversiegelung ist das Fahrzeug für einen Zeitraum von 24 bis 72 Stunden vor Feuchtigkeit zu schützen.

(2) Während dieser Zeit darf das Fahrzeug nicht gewaschen werden.

(3) Für Schäden durch Missachtung dieser Hinweise wird keine Haftung übernommen.

 

12. Haftung bei Vorschäden und Materialeigenschaften 

(1) Bereits vorhandene Lackschäden oder Gebrauchsspuren können durch Aufbereitung sichtbarer werden.

(2) Hierfür wird keine Haftung übernommen.

 

13. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogner Daten erfolgt gemäß der DSGVO.

 

14. Schlussbestimmungen 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung des BGB.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein,  bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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